EIGENTUM BEI EHEENDE – DAS SIND DIE OPTIONEN

Eigentum bei Eheende – Das sind die Optionen

Eigentum bei Eheende – Das sind die Optionen

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Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nicht unbedingt sofort. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

Teilungsversteigerung



Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine zur Webseite einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

Vermietung



Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

Verkauf des Hauses



Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder brauchen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

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